Am 17. Februar 2012 erfolgte eine erneute Überprüfung der Verbraucherfreundlichkeit durch die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA).
Vorgenommen wurde die Prüfung von dem ehrenamtlichen Gutachter der BIVA Herrn Helmut Wendt. Sie dauert einen ganzen Tag und bestand aus einem Gespräch mit der Hausleitung, einem Gespräch mit dem Heimbeirat und einer ausführlichen Begehung im Seniorenzentrum. Die Begutachtung stützt sich auf 121 Kriterien und stellt die Autonomie der Heimbewohner, ihre Teilhabe am Leben im Heim und außerhalb des Seniorenzentrums, sowie ihre Menschenwürde und die Lebensqualität in den Mittelpunkt des Interesses.
Ergibt die Begutachtung, dass mindestens 80% der Kriterien in jeder der drei genannten Dimensionen erfüllt sind, so wird dem begutachteten Pflegeheim die Verbraucherfreundlichkeit mit einer Urkunde bestätigt und werden auf der Webseite heimverzeichnis.de mit einem grünen Haken gekennzeichnet. Die hierbei festgestellte Verbraucherfreundlichkeit hat nun das Seniorenzentrum Katharina von Hohenstadt in Limbach nach 2011 erneut erhalten.






